Lärm, Störungen und Einhalten der Hausordnung
Eine gut funktionierende Hausgemeinschaft ist wohl der gemeinsame Wunsch von Mietern und Eigentümern. Es liegt selbstverständlich auch in unserem Interesse, dass Sie sich in Ihrem Wohnumfeld wohlfühlen. Dazu ist gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt aller Mieter untereinander dringend erforderlich. Natürlich kann es aber auch mal zu negativen Berührungspunkten kommen, wenn viele Menschen unter einem Dach zusammenleben.
Sollten Sie sich als Mieter also durch einen anderen Mieter gestört fühlen, so bitten wir Sie im Interesse der Mietergemeinschaft, diese Person zunächst direkt auf die Störung anzusprechen und höflich um gegenseitige Rücksichtnahme zu bitten. In erster Linie ist es uns wichtig, dass kleinere Unannehmlichkeiten verständnisvoll untereinander geregelt werden.
Für den Fall, dass allerdings durch Ihren Nachbarn kein Verständnis für Ihr Anliegen entwickelt wird, so bitten wir um schriftliche Meldung der Störung oder des Verstoßes gegen die Hausordnung unter Angabe von Namen und Anschrift des Verursachers sowie Datum und Uhrzeit.
Was die Einhaltung der Hausordnung betrifft, so sind wir unbedingt auf Ihre Mithilfe angewiesen. Da wir selbstverständlich nicht 24 Stunden am Tag vor Ort sein können, können wir nur tätig und, falls erforderlich, Abmahnungen aussprechen, wenn man uns von etwaigen Störungen des Hausfriedens in Kenntnis setzt.
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, welche Vereinbarungen gemäß Hausordnung in dem von Ihnen bewohnten Objekt gelten, so verweisen wir Sie einerseits auf die Hausordnung im Anhang Ihres Mietvertrages, andererseits können Sie natürlich auch die aktuelle Fassung der Hausordnung hier anklicken.