Im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz geht. Zudem stellen wir ein wichtiges rechtliches Organ in Ihrer WEG dar. Bei uns können Sie eine ordnungsgemäße, fachkompetente und stets pünktliche Betreuung Ihrer Immobilie auf Basis der gesetzlichen Vorgaben sowie der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung voraussetzen!
Immer wieder werden wir gefragt, was genau eigentlich der WEG-Verwalter für sein Geld macht. Hierzu ist natürlich anzumerken, dass diesbezüglich von Kunden bzw. Eigentümern zwangsläufig nicht all unsere Tätigkeiten wahrgenommen werden. Daher möchten wir im Folgenden gerne die Aufgaben und Tätigkeiten eines WEG-Verwalters in 3 Abschnitte unterteilen. Im ersten stehen die Dinge und Aufgaben, die alle Eigentümer wahrnehmen können, im zweiten Abschnitt sind zusätzliche Tätigkeiten aufgeführt, von welchen in der Regel der Verwaltungsbeirat Kenntnis erlangt. Im dritten und letzten Abschnitt erfahren Sie all die Tätigkeiten, die wir durchführen, welche ein Eigentümer nicht mitbekommt, ohne welche eine ordentliche WEG-Verwaltung aber auch nicht funktionieren würde.
Diese 3 Abschnitte sind auch als „Pyramide der WEG-Verwaltung“ bekannt: