Die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
Neben der zum Standardangebot der Miet- und Wohnungseigentumsverwaltung gehörenden Erstellung von Nebenkosten- und Hausgeldabrechnungen bieten wir zusätzlich auch den ausschließlichen Abrechnungsservice an.
Möchten Sie diese zeitintensive und aufgrund der ständig neuen Rechtssprechungen oft auch komplizierte Aufgabe in kompetente Hände übergeben, so sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Die Abrechnung erfolgt selbstverständlich unter Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (BGB, BetrKV und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtssprechung) sowie den individuellen mietvertraglichen Vereinbarungen im Hinblick auf die Umlagefähigkeit und den Abrechnungsmaßstab der einzelnen Betriebskostenarten.
Für die Abrechnungserstellung benötigen wir Ihrerseits lediglich folgende Unterlagen:
- Mieterliste inkl. Wohnflächen- und Geschossangaben, Ein- und Auszügen im Laufe des Abrechnungsjahres
- Liste der von den Mietern geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen
- Einblick in die gültigen Mietverträge
- Abrechnungsbelege (Kopien aller Versorgerrechnungen)
- Heizkostenabrechnung (falls Zentralheizung vorhanden)
- möglicherweise mit einzelnen Mietern individuell getroffene Vereinbarungen
- Kopie der für das Vorjahr erstellten Jahresabrechnung
- Information über die Eigenschaft der öffentlichen Förderung (falls zutreffend)
Gerne lassen wir auch die Heiz- und/oder Wasserkostenabrechnung von unserem Partnerunternehmen, der Alphamess GmbH in Bochum, für Sie erstellen und integrieren diese Ergebnisse in die durch uns erstellte Betriebskostenabrechnung.
Wir liefern Ihnen eine für Ihre Mieter übersichtliche und verständliche Abrechnung der im Abrechnungsjahr angefallenen Betriebskosten, stehen bei Bedarf auch Ihren Mietern für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung und übernehmen auf Wunsch die komplette Nachbearbeitung und Korrespondenz mit den Mietern und/oder dem Mieterverein.